Friedensrepräsentationen
Margenis oder Das vergnügte bekriegte und wieder befriedigte Teutschland. , M: Lo 402

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Objekt
Objektart
Druck
Titel/Incipit
Margenis oder Das vergnügte bekriegte und wieder befriedigte Teutschland.
PPN
536691541
Inventarnummer/Signatur
M: Lo 402
Verwalter
Verwalter (Name)
Verwalter (Ort)
Herstellung
Hersteller
Herstellerrolle
Verfasser
Hersteller
Hersteller
Herstellerrolle
Verleger
Herstellungsort
Technik
Typendruck
Beschreibstoff
Papier
Datierung
Datum
1679
Seiten/Blätter GESAMT
231 S.
Inschriften/Stempel
Anbringungsort
Recto
Signatur Beschreibung
Signatur (Typ)
Verlagsadresse
Signatur (Inhalt)
Nürnberg in Verlegung Georg Scheurers Kunsthändlers. A: 1679.
Literatur
VD17-Nr.
23:231819U
Bearbeitung
Bearbeiter
Franziska Bauer
Bearbeitungsstatus
Freigabe
Kommentar:

Das Schauspiel entstand bereits 1651 in Nürnberg und wurde dort unter einem anderen Namen ("Irenian") uraufgeführt. Die Charaktere wurden von jungen Patriziersöhnen gespielt. Die erste Veröffentlichung erfolgte jedoch erst im Jahr 1679 unter dem vollständigen Titel: Margenis oder Das vergnügte bekriegte und wieder befriedigte Teutschland. Birken gibt den Hinweis auf die Enstehung in seinem Vorbericht selbst. Die Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt schien aufgrund zweier Faktoren zustande gekommen zu sein. Zunächst, so Birken, habe es eine große Nachfrage nach dem Erfolg der Aufführung gegeben, das Werk in den Druck zu geben. Zum anderen boten die Friedenschlüsse der Jahre 1678 und 1679 wieder erneut Möglichkeiten für bukolische Friedensdichtung.

Für das Drama existiert eine Zusammenfassung mit dem Titel: "Kurtzer Entwurf eines neuen Schauspiels/ darinnen ausgebildet wird das Vergnügte/ Bekriegte und Widerbefriedigte Teutschland". Darin enthalten sind neben einer Inhaltsangabe, ein Kommentar von Birken, Textauszüge, Lieder sowie die namentliche Auslistung der Schauspieler. Im Nachlass Birkens finden sich außerdem noch zwei weitere Epilogfassungen für das Drama.


Garber 2012, S.287-291. — Jürgensen 1994, S.37. — Silber 2000, S.128-199.