Chronologische Liste der gewählten Stadtoberhäupter mit Angabe der Amtsperioden. Das Stpf.-Amt entstand wohl 1287 im Zusammenhang mit der Neuordnung der A.er Vogteiverhältnisse. Heinrich Schongauer, der Stpf. von 1294, erscheint jedoch schon 1267-1273 als Bgm. (wohl noch kein Wahlamt, da als ’officialis’ Konradins bezeichnet und nach Übernahme der Vogtei durch Rudolf von Habsburg wieder verschwunden). Von 1299 bis in die 2. Hälfte des 15. Jh.s ist die synonyme Verwendung der Amtsbezeichnungen Stpf. und Bgm. bezeugt; in der letzten Phase der Zunftverfassung dominierte ’Bgm.’. Nach 1548 wurde das Stadtoberhaupt wieder ausschließlich als Stpf. bezeichnet. Die Liste basiert bis 1548 auf der Auswertung von Originalquellen, danach auf einer hs. Zusammenstellung im Bestand des StA A. Ab 1368 ist die Identifikation der Amtsinhaber eindeutig. Auch davor besteht nur in problematischen Einzelfällen (gleichnamige Personen ohne besondere Kennzeichnung) die Möglichkeit einer Verwechslung. Zunftzugehörigkeit ist von 1368 -1402 nicht belegbar, konnte jedoch anhand von Indizien zuverlässig erschlossen werden. Die Amtsperioden liefen anfänglich von Jahresmitte zu Jahresmitte, ab 1341 begann sie im Jan. (mit Ratswahltermin). Zur Vereinfachung der Darstellung wurde auch vor 1341 die Amtsperiode nur durch eine Jahreszahl (Beginn der Amtsperiode) gekennzeichnet (z.B. 1310 = 1310/11).
Vier Stadtpfleger im Jahr 1632 im Amt:
Hieronymus Imhof
HE † 1635 1614-1632
Bernhard Rehlinger
HE † 1645 1624-1632, 1635-1645
Jeremias Jakob Stenglin
HE † 1645 1632-1635
Ludwig Rehm
HE † 1633 1632-1633
Abkürzungen
*: Zunftzugehörigkeit erschlossen
CR: Kramerzunft
E: Ersatz
HE: Herren (’von Herren’)
KA: Kaufleutezunft
KÜ: Kürschnerzunft
ME: Metzgerzunft
R: Restitution (Zunftverfassung)
SA: Salzfertigerzunft
WE: Weberzunft
ZI: Zimmerleutezunft
Großer Rat und kleiner Rat- Mitte des 17. Jahrhunderts auch als innerer und äußerer Rat bezeichnet.
(damit Rath und Verwandte gemeint?)
Bürgermeister 1548-1806: Nach Einführung der Karolinischen Regimentsordnung wurden die Stadtoberhäupter wieder ausschließlich als Stadtpfleger bezeichnet. Es gab zwar weiterhin Bürgermeister, Status und Funktion hatten sich jedoch grundsätzlich verändert: Sie erscheinen nun als nachgeordnetes Exekutivorgan und waren für Polizeiangelegenheiten (i. w. S.) zuständig. Das Amt wurde mit sechs Personen besetzt, die ursprünglich alle dem Patriziat angehörten. Seit 1555 stellten die Patrizier drei, Mehrer, Kaufleute und Gemeinde je einen Bürgermeister; jeweils zwei Bürgermeister führten für vier Monate die Amtsgeschäfte.
Info aus: http://www.stadtlexikon-augsburg.de
Die vier evangelischen Gemeinden: St. Anna, St. Ulrich, Barfüsser, St. Jakob
ALS