1763 II 15 Friedensvertrag von Hubertusburg
Mit dem Einmarsch in Sachsen am 29. August 1756 reagierte Friedrich II. auf Angriffspläne Rußlands und Österreichs. Nach der raschen Eroberung Sachsens forderte er August III. auf, sich mit seinem Heer Preußen zu unterstellen, was dieser zunächst ablehnte. Als sich jedoch die sächsische Position verschlechterte (ein österreichischer Entsatz scheiterte Anfang Oktober 1756), mußte Sachsen sich am 16. Oktober dem preußischen König unterstellen. 1757 formierten sich die Gegner Preußens in einem Offensivpakt; das 130.000 Mann starke österreichische Heer konnte mit einer Unterstützung von 280.000 Soldaten rechnen. Dem standen 116.000 Preußen gegenüber. Zudem verlor Großbritannien nach der Beendigung des Kampfes gegen Frankreich in Nordamerika zunehmend das Interesse an seinem preußischen Verbündeten. In dieser militärisch aussichtslosen Lage setzt der Tod der russischen Zarin Elisabeth am 5. Januar 1762 augenscheinlich eine Zäsur. Ihr Nachfolger Zar Peter III. beendete den Krieg mit Preußen und Schweden und schied aus dem Krieg aus. Am 1. Juli 1762 begann Friedrich eine Offensive in Schlesien und drängte Österreich nach Böhmen zurück. Am 29. Oktober 1762 besiegte das preußische Heer das Reichsheer bei Freiberg (in Sachsen) und brachte damit den "sächsischen Feldzug" zu Ende. Ende 1762 schlossen Österreich und Preußen einen Waffenstillstand, der von Sachsen vermittelt worden war. Auf dieser Basis begannen Friedensgespräche in Schloß Hubertusburg bei Grimma, die am 15. Februar 1763 mit der Unterzeichnung von zwei Friedensverträgen (zwischen Preußen und Sachsen sowie zwischen Preußen und Österreich) endeten und die Rückkehr zum status quo ante bellum brachten. Während der Friede zwischen Preußen und Österreich im Zusammenhang mit der Geschichte und Analyse des Siebenjährigen Krieges auch in seinen Folgen in der Forschung diskutiert wird, bleibt der Friede zwischen Sachsen und Polen ebenso im Hintergrund wie der zwischen Preußen und Sachsen abgeschlossene Friede von Dresden (1745 XII 25).
aus: IEG Datenbank (zuletzt eingesehen am 18.10.2016)