Friedensrepräsentationen
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Im Jahr 1697 konvertierte der sächsische Kurfürst August der Starke zwecks Erlangung der polnischen Krone zum Katholizismus. Um die religiösen Spannungen in Sachsen zu entschärfen, räumte er der protestantischen Liga jedoch einige Zugeständnisse ein. Ihre Ursachen hatten sie nicht zuletzt in einem zweifachen Konfessionswechsels einer herzöglichen Nebenlinie des Kurfürstenhauses: Herzog Moritz Wilhelm zu Sachsen-Zeitz, der das vorliegende Schreiben Augusts bestätigte, war 1715 zum katholischen Glauben konvertiert. Unter dem Druck seiner protestantischen Gegner und nach dem Verlust des Bistums Naumburg,1 kehrte er im Oktober 1718 zum protestantischen Glauben zurück.

Das Schreiben vom 6. Mai 1718 sichert der Bevölkerung Sachsens das lutherische Bekenntnis zu.2  

Theiner 1843, S. 213–221. – Seifert 1964, S. 136–151. – Walther 1896.

ALS

 

  • 1. Im fünften Artikel des Friedens von Osnabrück wurde festgelegt, dass sobald eine der drei Nebenlinien des sächsischen Herrscherhauses (Weissenfels, Merseburg und Zeitz) zum Protestantismus übertrete, deren Besitz (in diesem Falls das Bistum Naumburg) an die kurfürstliche Linie (somit August von Sachsen) fallen würde. Siehe Theiner 1843, S. 218.
  • 2. So heißt es in dem Schreiben: "Demnach Se. Königl. Majestät in Pohlen, als Chur=Fürst zu Sachsen wegen des in denen Sächs. Landen etablirten Status der Evangelischen Religion Augspurgischer Confession...folgende Assecuration ins Land ergehen zu lassen der Nothwendigkeit befunden" Weiter heißt es auf der Folgeseite "damit Unsere getreute Unterthanen dieserhalben vollkommen, auf alle Arth und Weise, sich und ihre Nachkommen, gesichert erachten könten".